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Bevor Sie sich mit uns in Verbindung setzen, sollten Sie die FAQ konsultieren. Hier finden Sie wahrscheinlich die Antworten, die Sie brauchen.
Bei der Rückgabe (Check-in) wird das Fahrzeug gemeinsam mit dem Kunden inspiziert, der Mitarbeiter vermerkt alle neuen Schäden, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, auf dem entsprechenden Check-in-Formular und fordert den Kunden auf, den vermerkten Betrag zu zahlen. Der Schaden wird auf der Grundlage der im Schadensraster dargestellten Tarife beziffert https://www.autovia.it/damages-table.pdf
In allen Fällen, in denen die Inspektion einseitig vom Mitarbeiter der Niederlassung durchgeführt wird, werden die festgestellten Anomalien/Schäden dem Kunden per E-Mail mit beigefügten Unterlagen mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Abbuchungsmitteilung kein Einspruch, wird Autovia den geforderten Betrag einziehen. Unsere Abbuchungsmitteilungen enthalten alle Unterlagen, die das Vorhandensein der neu entdeckten Schäden belegen und nicht in dem vom Kunden beim Check-out geteilten und unterzeichneten Check-Schadensformular enthalten sind.
In allen Fällen, in denen der Betrag nicht ohne Weiteres anhand der Raster ermittelt werden kann, fordert Autovia eine Bewertung durch einen staatlich zugelassenen Sachverständigen oder eine Fachwerkstatt an. Der Schätzwert wird dem Kunden per E-Mail zusammen mit der Abbuchung des Schadens und dem entsprechenden Betrag mitgeteilt.
Während der Check-Out-Phase (Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden) werden alle Schäden am Fahrzeug in dem dem Vertrag beigefügten Check-Schadensformular aufgeführt.
Wir bitten den Kunden, das Formular sorgfältig zu prüfen, seine Korrektheit zu verifizieren und eventuelle Unstimmigkeiten unseren Mitarbeitern mitzuteilen, die das Check-Schadensformular aktualisieren und eine neue Unterschrift verlangen werden, bevor der Kunde das Fahrzeug abholt.
Eine Fahrerlaubnis besteht für die folgenden Länder: Deutschland, San Marino, Frankreich, Spanien, Schweiz, Österreich, Kroatien, Slowenien, Belgien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande.
Vor der Verbringung des Fahrzeugs in ein anderes Land muss der Vermieter informiert werden, andernfalls wird das Fahren außerhalb der Grenzen als Verstoß gegen den Mietvertrag betrachtet. Die Kosten für die Cross Border/die Grenzüberschreitung sind in der Tabelle der Zusatzelemente angegeben, die unter dem folgenden Link abrufbar ist: https://www.autovia.it/accessories-fees.pdf
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Anforderungen des Staates, den er besuchen wird, in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung und die Ausrüstung der gefahrenen Fahrzeuge zu überprüfen und sicherzustellen, dass das gemietete Fahrzeug mit den Anforderungen kompatibel ist.
Die Liste für die Extras und deren Preise finden Sie unter folgendem Link: https://www.autovia.it/accessories-fees.pdf
Die Kosten für die Rückgabe an einer anderen Niederlassung betragen 73,20 Euro inkl. MwSt., die Kosten für die Rückgabe von/nach Sizilien und Sardinien betragen 305,00 Euro inkl. MwSt.
Es ist NICHT möglich, das Fahrzeug außerhalb Italiens oder an einem Ort zurückzugeben, an dem es keine Niederlassung von Autovia gibt.
Es ist möglich, Zusatzfahrer vor der Abholung des Fahrzeugs zu einem Preis von 9,00 Euro pro Tag inkl. MwSt. hinzuzufügen.
Falls Sie das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstofffüllstand oder mit einem anderen Kraftstoffstand als bei der Übernahme des Fahrzeugs zu Beginn der Vermietung zurückgegeben haben, werden dem Kunden die Kosten für den fehlenden Kraftstoff zu einem im Vertrag angegebenen Preis/Liter zuzüglich 15 Euro (inkl. MwSt.) als Strafe berechnet.
Das Mindestalter für die Vermietung beträgt 19 Jahre.
Fahrer im Alter von 19 bis 24 Jahren oder über 75 Jahren müssen den Zuschlag für junge/ältere Fahrer (Young/Senior Driver) zahlen, dessen Preis in der Tabelle der Zusatzelemente angegeben ist. https://www.autovia.it/accessories-fees.pdf
Die Abholung des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten ist auf Anfrage zu einem Preis von 61 Euro inkl. MwSt. möglich.
Wenn Sie Ihren laufenden Mietvertrag verlängern möchten, sofern dies nicht 30 Tage überschreiten sollte, müssen Sie sich direkt mit der Niederlassung in Verbindung setzen, die Sie bitten wird, in der Niederlassung vorbeizukommen, um den Vertrag zu verlängern oder das von Ihnen genutzte Fahrzeug zu wechseln, nachdem Sie einen Kostenvoranschlag erhalten haben.
Die Verspätung wird in Bezug auf die im Mietvertrag angegebene Zeit berechnet und hat eine Toleranz von 59 Minuten. Darüber hinaus wird ein zusätzlicher Miettag berechnet.
Um eine Buchung vorzunehmen haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Sie können an reservations@autovia.it schreiben und die notwendigen Informationen anfordern: An welcher Niederlassung, für welchen Zeitraum und welche Art von Fahrzeug Sie buchen möchten.
- Sie können über die Webseite autovia.it buchen.
- Sie können unser Call-Center unter der +39 02 84065 kontaktieren.
- Sie können an reservations@autovia.it schreiben und Ihre Buchungsnummer angeben.
- Sie können unser Call-Center unter der +39 02 84065 kontaktieren.
Der Kunde hat das Recht, die im Voraus bezahlte Buchung zu stornieren. Die Stornierung erfolgt durch Kontaktaufnahme mit unserer Buchungsabteilung:
- Sie können an reservations@autovia.it schreiben und Ihre Buchungsnummer angeben.
- Sie können unser Call-Center unter der +39 02 84065 kontaktieren.
Erfolgt die Stornierung bis 24 Stunden vor der geplanten Abholzeit des Fahrzeugs, wird keine Gebühr erhoben.
Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor der geplanten Abholzeit, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Erstattung.
Prüfen Sie, ob Sie die Bestätigungs-E-Mail in Ihrem Posteingang erhalten haben. Für weitere Informationen können Sie:
- an reservations@autovia.it schreiben.
- unser Call-Center unter der +39 02 84065 kontaktieren.
Die Höhe der erforderlichen Kaution kann je nach Art des gebuchten Fahrzeugs und der Höhe des Haftungsausschlusses variieren. Die Tabelle mit den Spezifikationen finden Sie unter folgendem Link https://www.autovia.it/financial-liability.pdf
Die Kreditkarte im Original, die auf den Namen des ersten Fahrers ausgestellt ist, wird daher für die Vorautorisierung benötigt, um die Vermietung des Fahrzeugs zu garantieren.
Kautionen werden reduziert, wenn zusätzliche Deckungen erworben werden: https://www.autovia.it/protection-plans.pdf
Am Vermietungsschalter werden Sie gebeten, die Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen.
Sie können die Gebühren mit derselben Kreditkarte oder einer Debitkarte bezahlen.
- Italienische Kunden, ob Unternehmen oder Privatpersonen, erhalten die Rechnung in ihrem Steuerpostfach. Eine Kopie der Rechnung kann am Vermietungsschalter angefordert werden, sie wird ausgedruckt oder per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse geschickt werden.
- Die ausländischen Kunden können eine Kopie der Rechnung am Vermietungsschalter anfordern, sie wird ausgedruckt oder per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse geschickt werden.
- Sie können zu jedem Moment nach der Vermietung eine Kopie Ihrer Rechnung anfordern, indem sie eine E-Mail an folgende Adresse senden amministrazione@autovia.it
- informieren Sie unverzüglich den Vermieter telefonisch;
- füllen Sie das CAI-Formular (von beiden Parteien unterzeichneter Unfallbericht) vollständig aus und senden Sie es innerhalb der nächsten 24 Stunden an die Niederlassung;
- informieren Sie die nächstgelegene öffentliche Sicherheitsbehörde;
- notieren Sie sich die Namen und Anschriften der Personen und die Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie die Personalien etwaiger Zeugen;
- geben Sie dem Vermieter alle nützlichen Informationen;
- befolgen Sie die Anweisungen des Vermieters bezüglich der Lagerung und Reparatur des Fahrzeugs.
Wenn ein Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr gefahren werden kann, müssen Sie die Servicenummer +39 02 78652230 anrufen, um einen Abschleppwagen anzufordern, der das Fahrzeug in die nächstgelegene Werkstatt bringt.
Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und den Vorfall bei der zuständigen Behörde für öffentliche Sicherheit anzuzeigen.
Eine beglaubigte Kopie der Anzeige (oder eines der von der Behörde für öffentliche Sicherheit speziell angefertigten Originale) ist dem Vermieter auszuhändigen.
Zusammen mit der Kopie der Anzeige ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter die Schlüssel des Fahrzeugs sowie die Fernsteuerung zur Diebstahlsicherung zurückzugeben, falls das Fahrzeug damit ausgestattet sein sollte.
Wenn Sie Informationen über eine frühere Vermietung benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Niederlassung und geben Sie die für alle Überprüfungen erforderlichen persönlichen Daten an.
Bezüglich jeglicher Reklamationen können Sie sich schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse customercare@autovia.it richten, indem Sie in der Betreffzeile der E-Mail die Buchungs- oder Vertragsnummer angeben und die der Reklamation entsprechenden Unterlagen beifügen.
Fahrtrichtung
In Italien ist es Pflicht, auf der rechten Seite der Fahrbahn zu fahren.
Örtliche Verkehrsvorschriften
Es ist verboten, die Hupe in bewohnten Gebieten zu benutzen, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich.
Die Benutzung von Funksprechgeräten oder Kopfhörern während der Fahrt ist dem Fahrer untersagt. Freisprecheinrichtungen oder Headsets können verwendet werden, sofern der Fahrer über ein ausreichendes Hörvermögen auf beiden Ohren verfügt und sie nicht mit den Händen bedient werden müssen.
In den Städten gibt es Bereiche von historischem Interesse, in denen es nicht möglich ist, mit einem Fahrzeug zu fahren. Wir empfehlen Ihnen, sich über die „Verkehrsberuhigten Bereiche (ZTL)“ der einzelnen Orte zu informieren.
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Städtische Gebiete: 50 km/h (31 Meilen).
Zweitrangige Landstraßen: 90 km/h (56 Meilen).
Autobahnen: 130km/h (80 Meilen).
Wichtige Landstraßen – Schnellstraßen und Umgehungsstraßen: 110 km/h (70 Meilen).
Etwaige Änderungen werden entsprechend bekannt gegeben.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen können weitere Änderungen der Geschwindigkeitsbeschränkungen gemeldet werden.
Kindersitze – Sicherheitsgurte
Das Anlegen der Sicherheitsgurte im Fahrzeug ist für alle Fahrzeuginsassen Pflicht.
Kinder mit einem Gewicht von weniger als 9 kg müssen in Kindersitzen reisen, die entgegen der Fahrtrichtung gerichtet sind und nur auf den Rücksitzen angebracht werden dürfen.
Kinder unter 12 Jahren und mit einer Körpergröße von weniger als 135 cm müssen in speziellen Kindersitzen oder auf Kindersitzerhöhungen reisen.
Bitte beachten Sie: Die korrekte Anbringung des Kindersitzes oder der Kindersitzerhöhung liegt in der Verantwortung der Eltern/des Inhabers des Mietvertrags.
Bitte beachten Sie: Die hier angegebenen Informationen sind rein indikativ. Wir werden versuchen, sie so weit wie möglich auf dem neuesten Stand zu halten, raten Ihnen aber dennoch, sie vor der Einreise ins Land zu überprüfen. Sollten Sie sich ausschließlich auf diese Informationen verlassen, tragen allein Sie die volle Verantwortung dafür.
Italienische Kunden, die im Besitz einer vorläufigen Fahrerlaubnis sind, können diese anstelle eines Führerscheins vorlegen. Die Fahrerlaubnis muss gültig sein und die Nummer des Führerscheins, den sie ersetzt, sowie das Ausstellungsdatum und das Datum des Ablaufs der Gültigkeit enthalten.
Falls Sie die Fahrzeugschlüssel verloren haben, sollten Sie, nachdem Sie alle Nachforschungen angestellt haben, um auszuschließen, dass sie noch gefunden werden können, die Mietstation kontaktieren, die Maßnahmen zur Wiedererlangung des Fahrzeugs ergreifen muss, und eine Verlustmeldung für den Vermieter erstellen. In diesem Fall findet kein Fahrzeugwechsel statt. Die vom Kunden zu tragenden Kosten für verlorene Schlüssel sind unter dem folgenden Link https://www.autovia.it/damages-table.pdf zu finden und hängen von der Fahrzeugkategorie ab.
Die Tage des technischen Stillstands, d.h. die Zeit, in der das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, weil der neue Schlüssel noch nicht hergestellt wurde, gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden, wie in unserer Policy für Schäden und Zusatzsanktionen unter dem Link https://www.autovia.it/damages-policy.pdf aufgeführt.
Der Kunde als Inhaber des Mietvertrags haftet für alle Bußgelder, die sich aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ergeben, einschließlich der Nichtbezahlung von Autobahngebühren oder Parkgebühren. Aus diesem Grund muss der Kunde selbst dafür aufkommen.
Wenn die Geldbuße sofort verhängt wird, kann der Kunde die Zahlung selbst vornehmen und muss in diesem Fall Autovia unverzüglich über einen der verfügbaren Kanäle (info@autovia.it, autoviapec@legalmail.it) benachrichtigen, wobei er das Protokoll und die geleistete Zahlung beifügen muss. In diesem Fall werden dem Kunden keine Kosten in Rechnung gestellt.
Der Kunde muss trotzdem den Betrag zahlen, der in dem an Autovia übermittelten Protokoll angegeben ist. Autovia erhebt von seinen Kunden keine Gebühren für die erneute Zustellung vonProtokollen an die zuständigen Ämter. Denken Sie jedoch daran, dass Sie, wenn Sie das Paket Verwaltung/Protokollassistenz oder eines der Schutzpakete, in denen das Paket enthalten ist, erworben haben, Anspruch auf alle Unterlagen zu dem Protokoll, gegebenenfalls auf Fotobeweise und auf die Unterstützung durch unser qualifiziertes Personal haben, damit Sie sich auf eventuelle Streitigkeiten über das Protokoll vorbereiten können.
Der erste Fahrer und etwaige Zusatzfahrer müssen bei der Vermietung folgendes vorlegen:
- Führerschein im Original, gültig und in gutem Zustand.
- Personalausweis oder Reisepass im Original, gültig und in gutem Zustand.
- eine gültige Kreditkarte im Original, die auf den ersten Fahrer ausgestellt ist (es werden VISA, MASTERCARD und AMERICAN EXPRESS akzeptiert).
Kunden mit Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land müssen im Besitz eines Führerscheins im Original aus ihrem Heimatland und eines international gültigen Führerscheins oder einer von einer Botschaft oder einer gleichwertigen Behörde ausgefertigten Übersetzung des Führerscheins sein.