
Benötigen Sie Hilfe oder Informationen?
Hier sind Sie genau richtig!
Bevor Sie sich mit uns in Verbindung setzen, sollten Sie die FAQ konsultieren. Hier finden Sie wahrscheinlich die Antworten, die Sie brauchen. Die verspätete Rückgabe wird ab dem im Mietvertrag angegebenen Datum und Uhrzeit berechnet.
Es gilt eine Karenzzeit von 59 Minuten. Nach Ablauf dieser Frist wird ein zusätzlicher Miettag berechnet, da die Miettarife auf einer 24-Stunden-Tagesbasis berechnet werden.
Eine verspätete Rückgabe stellt keine Verlängerung des Mietvertrags dar. Wenn Sie das Fahrzeug länger behalten möchten, müssen Sie sich im Voraus an die Autovia-Mietstation wenden und die Genehmigung einer Verlängerung beantragen.
Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben und unterlässt es der Kunde, den Vermieter über die Verspätung zu informieren, kann Autovia die gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Verfahren einleiten, um das Fahrzeug zurückzuholen und seine vertraglichen Rechte zu wahren.
Das Fahrzeug muss mit demselben Kraftstoffstand zurückgegeben werden, der bei der Übernahme festgestellt und im Mietvertrag angegeben wurde.
Ist der Kraftstoffstand niedriger als zu Beginn der Anmietung, berechnet der Vermieter dem Kunden den fehlenden Kraftstoff zu dem im Mietvertrag angegebenen Tarif zuzüglich einer eventuellen Betankungsservicegebühr, sofern dies in den Vertragsunterlagen vorgesehen ist.
Einzelheiten zu den geltenden Gebühren finden Sie in der Preisliste – Dienstleistungen und Zubehör, verfügbar auf der Website von Autovia.
Die Abholung des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten ist auf Anfrage zu einem Preis von 61 Euro inkl. MwSt. möglich.
Eine Fahrerlaubnis besteht für die folgenden Länder: Deutschland, San Marino, Frankreich, Spanien, Schweiz, Österreich, Kroatien, Slowenien, Belgien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande.
Vor der Verbringung des Fahrzeugs in ein anderes Land muss der Vermieter informiert werden, andernfalls wird das Fahren außerhalb der Grenzen als Verstoß gegen den Mietvertrag betrachtet. Die Kosten für die Cross Border/die Grenzüberschreitung sind in der Tabelle der Zusatzelemente angegeben, die unter dem folgenden Link abrufbar ist: https://www.autovia.it/accessories-fees.pdf
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Anforderungen des Staates, den er besuchen wird, in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung und die Ausrüstung der gefahrenen Fahrzeuge zu überprüfen und sicherzustellen, dass das gemietete Fahrzeug mit den Anforderungen kompatibel ist.
Die Kosten für die Rückgabe an einer anderen Niederlassung betragen 73,20 Euro inkl. MwSt., die Kosten für die Rückgabe von/nach Sizilien und Sardinien betragen 305,00 Euro inkl. MwSt.
Es ist NICHT möglich, das Fahrzeug außerhalb Italiens oder an einem Ort zurückzugeben, an dem es keine Niederlassung von Autovia gibt.
Die Liste für die Extras und deren Preise finden Sie unter folgendem Link: https://www.autovia.it/accessories-fees.pdf
Bei der Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde den Fahrzeugzustandsbericht (Check-Out Form), in dem alle vom Personal von Autovia festgestellten bereits vorhandenen Schäden festgehalten sind.
Bevor der Kunde die Mietstation verlässt, sollte er das Fahrzeug sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass dessen Zustand mit den im Fahrzeugzustandsbericht festgehaltenen Angaben übereinstimmt.
Wird ein Schaden, ein Mangel oder eine Unregelmäßigkeit festgestellt, der bzw. die nicht im Check-Out Form vermerkt ist, muss der Kunde das Personal von Autovia unverzüglich davon in Kenntnis setzen; dieses aktualisiert daraufhin den Fahrzeugzustandsbericht und verlangt vor der Übergabe des Fahrzeugs eine erneute Unterschrift.
Es ist wichtig, diese Überprüfung vorzunehmen, bevor das Fahrzeug in Betrieb genommen wird. Jeder Schaden, Mangel oder jede Unregelmäßigkeit, die vor der Inbetriebnahme des Fahrzeugs nicht gemeldet wird, gilt als zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden und kann daher dem Mietzeitraum zugerechnet werden.
Ja. Das Stornierungsverfahren hängt davon ab, wie die Reservierung vorgenommen wurde.
Über die offizielle Autovia-Website vorgenommene Reservierungen
Sie können die Stornierung wie folgt beantragen:
- durch Senden einer E-Mail an reservations@autovia.it unter Angabe Ihrer Reservierungsnummer; oder
- durch Kontaktaufnahme mit unserem Callcenter unter +39 02 84065.
Geht der Stornierungsantrag mindestens 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abholzeitpunkt des Fahrzeugs ein, hat der Kunde Anspruch auf vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags.
Erfolgt der Stornierungsantrag innerhalb von 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abholzeitpunkt, erfolgt keine Rückerstattung. Nach alleinigem Ermessen des Vermieters kann ein Gutschein zur Verwendung bei einer künftigen Reservierung ausgestellt werden, abzüglich eines Betrags in Höhe von 15 % des Reservierungswerts als Bearbeitungsgebühr. Der Gutschein muss bis zum 31. Dezember des Ausstellungsjahres eingelöst werden.
Über Reisebüros, Vermittler oder Online-Buchungsplattformen vorgenommene Reservierungen
Über Vermittler vorgenommene Reservierungen unterliegen der jeweiligen Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie des Vermittlers. In diesen Fällen müssen Stornierungsanträge direkt bei dem Vermittler eingereicht werden, über den die Reservierung vorgenommen wurde.
Ja. Ein oder mehrere Zusätzliche Fahrer können vor der Übernahme des Fahrzeugs hinzugefügt werden.
Jeder zusätzliche Fahrer muss bei der Übernahme des Fahrzeugs anwesend sein und die erforderlichen Mietunterlagen vorlegen (einen gültigen Ausweis und einen gültigen Führerschein).
Dieser Service unterliegt der in der Preisliste – Dienstleistungen und Zubehör angegebenen Gebühr.
Die aktuell geltende Gebühr finden Sie in der Preisliste – Dienstleistungen und Zubehör, verfügbar auf der Website von Autovia.
- Sie können an reservations@autovia.it schreiben und Ihre Buchungsnummer angeben.
- Sie können unser Call-Center unter der +39 02 84065 kontaktieren.
Um eine Buchung vorzunehmen haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Sie können an reservations@autovia.it schreiben und die notwendigen Informationen anfordern: An welcher Niederlassung, für welchen Zeitraum und welche Art von Fahrzeug Sie buchen möchten.
- Sie können über die Webseite autovia.it buchen.
- Sie können unser Call-Center unter der +39 02 84065 kontaktieren.
Wenn Sie Ihre Anmietung verlängern möchten, wenden Sie sich bitte vor Ablauf des Mietvertrags an die Autovia-Mietstation, bei der Sie das Fahrzeug übernommen haben.
Jeder Verlängerungsantrag unterliegt der Verfügbarkeit des Fahrzeugs und der Zustimmung des Vermieters und erfolgt niemals automatisch.
Bei Reservierungen, die direkt bei Autovia vorgenommen wurden, wird jede genehmigte Verlängerung zu den zum Zeitpunkt der Verlängerungsanfrage geltenden direkten öffentlichen Tarifen des Vermieters berechnet.
Mietverträge, die auf Grundlage von über Reisebüros, Vermittler oder Online-Buchungsplattformen vorgenommenen Reservierungen ausgestellt wurden, können nicht verlängert werden. In solchen Fällen stellt eine verspätete Rückgabe des Fahrzeugs keine Verlängerung des Mietvertrags dar und wird gemäß den Allgemeinen Mietbedingungen behandelt.
Falls erforderlich, kann der Kunde aufgefordert werden, eine Autovia-Mietstation aufzusuchen, um den Mietvertrag zu aktualisieren, das Fahrzeug auszutauschen oder zusätzliche Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
Prüfen Sie, ob Sie die Bestätigungs-E-Mail in Ihrem Posteingang erhalten haben. Für weitere Informationen können Sie:
- an reservations@autovia.it schreiben.
- unser Call-Center unter der +39 02 84065 kontaktieren.
Italienische Kunden, die im Besitz einer vorläufigen Fahrerlaubnis sind, können diese anstelle eines Führerscheins vorlegen. Die Fahrerlaubnis muss gültig sein und die Nummer des Führerscheins, den sie ersetzt, sowie das Ausstellungsdatum und das Datum des Ablaufs der Gültigkeit enthalten.
Das Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs beträgt 19 Jahre, und der Fahrer muss seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Fahrer ab 19 Jahren, jedoch unter 25 Jahren, sowie Fahrer ab 75 Jahren unterliegen dem Jungfahrer-/Seniorfahrer-Zuschlag gemäß der Preisliste – Dienstleistungen und Zubehör.
Für bestimmte Fahrzeugkategorien können zusätzliche Einschränkungen oder Anforderungen gelten.
Weitere Informationen finden Sie unter: Preisliste – Dienstleistungen und Zubehör
Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen der Kunde und jeder berechtigte Fahrer gültige Originaldokumente vorlegen.
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- ein gültiger Führerschein
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine auf den Namen des Kunden ausgestellte physische Kreditkarte mit einer echten Kreditlinie (Kreditkarte mit aufgeschobener Zahlung), die als Kaution für die Anmietung dient. Kreditkarten der wichtigsten internationalen Kartensysteme (Visa, Mastercard und American Express) werden im Allgemeinen akzeptiert.
Nicht akzeptiert werden:
- digitale Dokumente
- Kopien oder Fotografien von Dokumenten
- Debitkarten
- Prepaid-Karten
- virtuelle Karten
- Electron- oder Maestro-Karten
- digitale Zahlungsmethoden
Kunden mit einem außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellten Führerschein müssen zusätzlich vorlegen:
- einen gültigen nationalen Führerschein
- einen Internationalen Führerschein (IDP) oder eine amtliche Übersetzung des Führerscheins, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor der Abholung des Fahrzeugs sicherzustellen, dass sein Führerschein zum Führen eines Fahrzeugs in Italien gültig ist und dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Werden die erforderlichen Unterlagen oder Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllt, behält sich Autovia das Recht vor, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern.
Wenn Sie Informationen über eine frühere Vermietung benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Niederlassung und geben Sie die für alle Überprüfungen erforderlichen persönlichen Daten an.
Bezüglich jeglicher Reklamationen können Sie sich schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse customercare@autovia.it richten, indem Sie in der Betreffzeile der E-Mail die Buchungs- oder Vertragsnummer angeben und die der Reklamation entsprechenden Unterlagen beifügen.
Fahrtrichtung
In Italien ist es Pflicht, auf der rechten Seite der Fahrbahn zu fahren.
Örtliche Verkehrsvorschriften
Es ist verboten, die Hupe in bewohnten Gebieten zu benutzen, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich.
Die Benutzung von Funksprechgeräten oder Kopfhörern während der Fahrt ist dem Fahrer untersagt. Freisprecheinrichtungen oder Headsets können verwendet werden, sofern der Fahrer über ein ausreichendes Hörvermögen auf beiden Ohren verfügt und sie nicht mit den Händen bedient werden müssen.
In den Städten gibt es Bereiche von historischem Interesse, in denen es nicht möglich ist, mit einem Fahrzeug zu fahren. Wir empfehlen Ihnen, sich über die „Verkehrsberuhigten Bereiche (ZTL)“ der einzelnen Orte zu informieren.
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Städtische Gebiete: 50 km/h (31 Meilen).
Zweitrangige Landstraßen: 90 km/h (56 Meilen).
Autobahnen: 130km/h (80 Meilen).
Wichtige Landstraßen – Schnellstraßen und Umgehungsstraßen: 110 km/h (70 Meilen).
Etwaige Änderungen werden entsprechend bekannt gegeben.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen können weitere Änderungen der Geschwindigkeitsbeschränkungen gemeldet werden.
Kindersitze – Sicherheitsgurte
Das Anlegen der Sicherheitsgurte im Fahrzeug ist für alle Fahrzeuginsassen Pflicht.
Kinder mit einem Gewicht von weniger als 9 kg müssen in Kindersitzen reisen, die entgegen der Fahrtrichtung gerichtet sind und nur auf den Rücksitzen angebracht werden dürfen.
Kinder unter 12 Jahren und mit einer Körpergröße von weniger als 135 cm müssen in speziellen Kindersitzen oder auf Kindersitzerhöhungen reisen.
Bitte beachten Sie: Die korrekte Anbringung des Kindersitzes oder der Kindersitzerhöhung liegt in der Verantwortung der Eltern/des Inhabers des Mietvertrags.
Bitte beachten Sie: Die hier angegebenen Informationen sind rein indikativ. Wir werden versuchen, sie so weit wie möglich auf dem neuesten Stand zu halten, raten Ihnen aber dennoch, sie vor der Einreise ins Land zu überprüfen. Sollten Sie sich ausschließlich auf diese Informationen verlassen, tragen allein Sie die volle Verantwortung dafür.
Als Inhaber des Mietvertrags haftet der Kunde für sämtliche während des Mietzeitraums begangenen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, einschließlich, beispielsweise, Verkehrsstrafen, nicht bezahlter Autobahnmauten, Parkgebühren, unbefugten Zugangs zu Zonen mit eingeschränktem Verkehr (ZTL) sowie sonstiger Gebühren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Wird der Verstoß dem Kunden direkt von den zuständigen Behörden mitgeteilt, kann der Kunde die Strafe selbständig begleichen. In diesem Fall muss der Kunde umgehend eine Kopie des Bescheids sowie den Zahlungsnachweis an Autovia unter multe@autovia.it senden. Nach Erhalt dieser Unterlagen wird Autovia keine weiteren Schritte unternehmen, und es fallen keine Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit diesem Verstoß an.
Wird der Bescheid hingegen Autovia zugestellt, so übermittelt der Vermieter gemäß Artikel 196 der italienischen Straßenverkehrsordnung den zuständigen Behörden die Daten des Kunden als Nutzer des Fahrzeugs, damit der Bescheid direkt an den Zuwiderhandelnden neu ausgestellt werden kann. Die Mitteilungspflichten des Vermieters gelten mit der Übermittlung der im Mietvertrag erfassten Kundendaten als erfüllt.
Für jede beim Vermieter eingehende Mitteilung über Verkehrsverstöße, nicht bezahlte Autobahnmauten, Parkgebühren, unbefugten Zugang zu Zonen mit eingeschränktem Verkehr (ZTL) oder sonstige während des Mietzeitraums entstandene Gebühren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wird dem Kunden eine vertragliche Vertragsstrafe von 8,00 € pro einzelnem Verstoß berechnet, zur Deckung der Verwaltungskosten für die Bearbeitung des jeweiligen Verfahrens.
Im Falle eines Unfalls muss der Kunde:
- Autovia unverzüglich informieren, indem er sich an die Mietstation wendet, bei der das Fahrzeug übernommen wurde (die Kontaktnummer ist im Mietvertrag angegeben);
- soweit möglich, das CAI-Formular (Europäischer Unfallbericht) ausfüllen und von allen beteiligten Fahrern unterschreiben lassen und es anschließend so schnell wie möglich an Autovia senden;
- die zuständigen Behörden kontaktieren, wann immer dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Umstände des Unfalls dies erfordern;
- die Daten der beteiligten Fahrzeuge, der Fahrer, der Versicherungsgesellschaften sowie eventueller Zeugen festhalten;
- dem Vermieter alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die Schadensbearbeitung erforderlich sind;
- das Fahrzeug, sofern eine Abschleppung erforderlich ist, nicht verlassen, bis das Abschleppfahrzeug eintrifft, und die von Autovia erteilten Anweisungen befolgen.
Ist das Fahrzeug infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit, ist ausschließlich der im Mietvertrag angegebene Pannenhilfe-Service unter +39 02 58240667 zu kontaktieren. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug geborgen und zur nächstgelegenen autorisierten Werkstatt transportiert.
Falls Sie die Fahrzeugschlüssel verloren haben, sollten Sie, nachdem Sie alle Nachforschungen angestellt haben, um auszuschließen, dass sie noch gefunden werden können, die Mietstation kontaktieren, die Maßnahmen zur Wiedererlangung des Fahrzeugs ergreifen muss, und eine Verlustmeldung für den Vermieter erstellen. In diesem Fall findet kein Fahrzeugwechsel statt. Die vom Kunden zu tragenden Kosten für verlorene Schlüssel sind unter dem folgenden Link https://www.autovia.it/damages-table.pdf zu finden und hängen von der Fahrzeugkategorie ab.
Die Tage des technischen Stillstands, d.h. die Zeit, in der das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, weil der neue Schlüssel noch nicht hergestellt wurde, gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden, wie in unserer Policy für Schäden und Zusatzsanktionen unter dem Link https://www.autovia.it/damages-policy.pdf aufgeführt.
Im Falle eines Diebstahls, eines Diebstahlversuchs, eines Brandes, eines Brandversuchs oder von Vandalismus muss der Kunde:
- Autovia unverzüglich informieren, indem er sich an die Mietstation wendet, bei der das Fahrzeug übernommen wurde;
- den Vorfall umgehend den zuständigen Behörden melden;
- innerhalb von 24 Stunden eine Kopie der Anzeige an die Autovia-Mietstation sowie an die Schadensabteilung unter sinistri@autovia.it senden;
- das Original der Anzeige so bald wie zumutbar möglich bei der nächstgelegenen Autovia-Mietstation abgeben;
- alle Fahrzeugschlüssel, eventuelle Fernbedienungen sowie alle sonstigen mit dem Fahrzeug gelieferten Zugangs- oder Sicherheitsvorrichtungen zurückgeben;
- uneingeschränkt mit Autovia zusammenarbeiten, indem er alle für die Schadensbearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt.
Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen kann zum Verlust der im Mietvertrag sowie in den etwaig erworbenen Schutzplänen vorgesehenen Haftungsbeschränkungen führen.
Wenn Sie eine Benachrichtigung über eine Schadensbelastung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, zunächst die bereitgestellten Belegunterlagen zu prüfen, die Fotografien, technische Unterlagen und die zur Bewertung des Schadens verwendeten Kriterien umfassen können.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Belastung fehlerhaft ist, oder weitere Erläuterungen benötigen, können Sie Ihre Anmerkungen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung an Autovia übermitteln, indem Sie auf die erhaltene E-Mail antworten oder sich an unser Kundendienstteam wenden.
Ihre Anmerkungen werden vom zuständigen Team geprüft, das gegebenenfalls zusätzliche Informationen anfordern oder weitere Erläuterungen zum Schadensfall geben kann.
Die Höhe der Schadensbelastung wird gemäß den Allgemeinen Mietbedingungen und der Schadensrichtlinie – Kosten und Entschädigung ermittelt, wobei gegebenenfalls die Schadenstabellen, ein Kostenvoranschlag einer autorisierten Reparaturwerkstatt oder ein technisches Gutachten herangezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Schadensrichtlinie – Kosten und Entschädigung, verfügbar auf der Website von Autovia
Die Höhe der Kaution hängt von der Fahrzeugkategorie und von eventuell gebuchten Schutzplänen ab.
Einzelheiten zu den geltenden Beträgen und Bedingungen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Bei der Übernahme des Fahrzeugs muss der Kunde eine auf seinen Namen ausgestellte physische Kreditkarte vorlegen, die mit einer echten Kreditlinie (Kreditkarte mit aufgeschobener Zahlung) verbunden ist; auf dieser nimmt der Vermieter eine Vorautorisierung als Kaution vor.
Die Höhe der Kaution kann reduziert werden, wenn der Kunde bestimmte Schutzpläne bucht, gemäß der Vertragsunterlagen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Italienische Kunden, ob Unternehmen oder Privatpersonen, erhalten die Rechnung in ihrem Steuerpostfach. Eine Kopie der Rechnung kann am Vermietungsschalter angefordert werden, sie wird ausgedruckt oder per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse geschickt werden.
- Die ausländischen Kunden können eine Kopie der Rechnung am Vermietungsschalter anfordern, sie wird ausgedruckt oder per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse geschickt werden.
- Sie können zu jedem Moment nach der Vermietung eine Kopie Ihrer Rechnung anfordern, indem sie eine E-Mail an folgende Adresse senden amministrazione@autovia.it
Zur Übernahme des Fahrzeugs muss der Kunde eine auf seinen Namen ausgestellte physische Kreditkarte vorlegen, die mit einer echten Kreditlinie (Kreditkarte mit aufgeschobener Zahlung) verbunden ist und ausschließlich als Kaution für die Anmietung verwendet wird.
Die Zahlung der Mietgebühren und eventueller optionaler Leistungen kann auch mit anderen Zahlungsmethoden erfolgen, vorbehaltlich der Richtlinien der Mietstation und der verfügbaren Zahlungssysteme.
Die Höhe der Kaution hängt von der Fahrzeugkategorie sowie von eventuell gebuchten optionalen Leistungen oder Schutzplänen ab.
Weitere Informationen zu Kautionen und Sicherheitsanforderungen finden Sie im Dokument „Kautionen und Sicherheiten”, das über den folgenden Link verfügbar ist: Kautionen und Sicherheiten